1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Herrn Marvin Jennrich, Bäderstr. 13, 53489 Sinzig (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Dienstleistungen in den Bereichen IT, Prozessautomatisierung, Digitalisierung sowie Softwareprogammierung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4 Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (z.B. in Form eines Angebots) sowie den vorliegenden Bedingungen.
1.5 Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.6 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.7 Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2. Leistungen
2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.
2.2 Der Leistungsumfang des ANBIETERS in den Bereichen IT, Prozessautomatisierung, Digitalisierung sowie Softwareprogammierung umfasst grundsätzlich – nicht abschließend - folgende Leistungspakete:
- Dienstleistungen im Bereich IT-Administration oder Digitalisierung, die mit einer festen Laufzeit abgeschlossen werden, wobei die im Rahmen des Vertrages vereinbarten Stunden bis zum Ende des jeweils definierten Zeitraums in Anspruch genommen werden können. Nicht genutzte Stunden verfallen nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ohne Anspruch auf Erstattung oder Übertragung;
- Dienstleistungen im Bereich IT-Administration oder Digitalisierung, die im Rahmen eines Pauschalangebots mit einem fest definierten Leistungsumfang erbracht werden. Leistungen, die über den im Vertrag vereinbarten Umfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Nachtragsangebots, das vom ANBIETER zu unterbreiten und vom KUNDEN zu bestätigen ist.
- Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung und – programmierung.
2.3 Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet.
2.4 Die Leistungserbringung durch den ANBIETER ist an die vereinbarten Termine geknüpft. Eine Übertragung des Leistungsanspruchs auf einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
2.5 Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
2.6 In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Beratungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken, in Broschüren oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar.
3.2 Der Vertrag zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (z.B. per Videoübertragung, Videochat oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich abgeschlossen werden. Sofern gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist, genügt jede dieser Formen für den wirksamen Vertragsschluss.
3.3 Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3.4 Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
4. Vergütung
4.1 Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen - sofern nicht anders vereinbart - jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
4.2 Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend geregelt - nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
4.3 Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen.
4.4 Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.
4.5 Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS in jedem Falle unberührt. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
4.6 Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
5. Verzug
5.1 Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
5.2 Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
5.3 Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
6. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1 Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
6.2 Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind.
6.3 Der KUNDE hat zu gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen bereitgehalten werden, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Dies betrifft z.B. eine hinreichend leistungsfähige Internetverbindung, PC/Notebook/Smartphone, Messengerdienste, etc. Der ANBIETER ist f ür etwaige Nichtverfügbarkeiten insoweit nicht verantwortlich.
6.4 Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, Termine digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
7. Vertragslaufzeit
7.1 Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Die Zahlung ist per Rechnung und Vorkasse möglich.
8.2 Der ANBIETER ist berechtigt, Dritte mit der Abwicklung der Bezahlung gegenüber dem KUNDEN zu beauftragen. Der KUNDE ermächtigt den ANBIETER insoweit, in dessen Namen (Zahlungs-)Daten für den KUNDEN einzugeben.
8.3 Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungsstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Wünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.
9. Haftung auf Schadensersatz
9.1 Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
9.2 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
9.3 Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10. Datenschutz, Geheimhaltung
10.1 Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
10.2 Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
11. Abnahme
11.1 Sofern die individuell vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
11.2 Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
11.3 Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
12. Wartungs- und Supportleistungen
12.1 Der ANBIETER erbringt auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung reine Wartungs- und Supportleistungen für die vom KUNDEN eingesetzten IT-Systeme, Softwarelösungen oder Automatisierungslösungen.
12.2 Wartungsleistungen umfassen insbesondere die regelmäßige Überprüfung, Pflege, Aktualisierung sowie Fehlerbehebung an den betreuten Systemen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist.
12.3 Supportleistungen beinhalten die Unterstützung des KUNDEN bei der Nutzung der betreuten Systeme, insbesondere durch telefonische oder schriftliche Hilfestellung (z.B. per E-Mail oder Ticketsystem) sowie die Beantwortung von Anwendungsfragen und die Unterstützung bei Störungen.
12.4 Die konkreten Inhalte, Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten der Wartungs- und Supportleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung oder einem gesonderten Service Level Agreement (SLA).
12.5 Nicht von den Wartungs- und Supportleistungen umfasst sind Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, insbesondere individuelle Anpassungen, Erweiterungen oder Neuentwicklungen; diese sind gesondert zu vergüten und bedürfen einer separaten Beauftragung durch den KUNDEN gemäß Nachtragsangebot des ANBIETERS.
12.6 Der ANBIETER schuldet im Rahmen von Wartung und Support keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine ununterbrochene Verfügbarkeit der betreuten Systeme, sondern lediglich die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.
13. Urheberrecht
13.1 Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung durch den ANBIETER erstellten oder zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere Software, Quellcode, Dokumentationen, Konzepte, Grafiken und sonstige Arbeitsergebnisse, sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte an diesen Leistungen verbleiben beim ANBIETER, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
13.2 Der KUNDE erhält an den im Rahmen des Vertrages erstellten Leistungen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht berechtigt den KUNDEN, die Leistungen ausschließlich zu eigenen geschäftlichen Zwecken in dem vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist das Nutzungsrecht zeitlich unbefristet, räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt und auf die Nutzung in unveränderter Form beschränkt.
13.3 Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder Weiterentwicklung der überlassenen Software oder sonstigen Leistungen durch den KUNDEN ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des ANBIETERS zulässig.
13.4 Die Weitergabe der Leistungen an Dritte sowie die Erteilung von Unterlizenzen sind dem KUNDEN ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des ANBIETERS untersagt.
13.5 Jegliche Vervielfältigung der Leistungen – gleich in welcher Form – ist nur insoweit zulässig, als dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist (z.B. Installation auf eigenen Systemen des KUNDEN). Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des ANBIETERS.
13.6 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Open Source-Komponenten oder Drittsoftware verwendet werden, gelten für diese die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Der ANBIETER wird den KUNDEN auf entsprechende Lizenzbedingungen hinweisen; der KUNDE verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Bedingungen.
13.7 Eine Herausgabe des Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Andernfalls bleibt der Quellcode im Eigentum des ANBIETERS.
13.8 Der ANBIETER sichert zu, dass die von ihm erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung durch den KUNDEN entgegenstehen. Sollte dennoch ein Dritter Ansprüche wegen einer Verletzung von Schutzrechten geltend machen, wird der ANBIETER nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder dem KUNDEN das Recht zur Nutzung verschaffen oder die Leistung so abändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr besteht.
13.9 Jeder Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen berechtigt den ANBIETER zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
13.10 Der KUNDE ist für die ordnungsgemäße Lizenzierung von Softwareprogrammen selbst verantwortlich, die ihm vom ANBIETER lediglich empfohlen oder vermittelt werden.
14. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
15 Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN namentlich in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie dessen Bildnis. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
16. Allgemeine Bestimmungen
16.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist der Sitz des Anbieters.
16.2 Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
16.3 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
16.4 Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: Juli 2025